1926
Erwerb eines Grundstücks in Lengenfeld, Walkmühlenweg 8 und Herrichtung des Jugendheims " Frohe Jugend " durch die Kirche
06.07.1926
Umbenennung in " Evangelischer Jungmänner - und Männerverein Zwickau e.V. "
VR Nr. 43 Amtsgericht in Zwickau
Gesamtvorstand des Evangelischen Jungmänner und Männerverein:
Pastor Oskar Willi Puchert, Pauluskirchhof 1 ( ohne Garten )
Pastor Karl - Kurt Friedrich, Katharinenkirchplatz ( ohne Garten )
Schatzmeister: Zenner
Direktor: Kleinstück
1933
wurde die Jugenderziehung durch die Hitlerjugend übernommen, somit schieden jugendliche Mitglieder aus dem EV. Jungmänner - und Männerverein aus. Pädagogisches wirken wurde der Kirche verboten.
06.07.1936
Schreiben von Pastor Puchert an das Evang.-luth. Landeskirchamt Dresden A 24 über eine mögliche Auflösung des konfessionell gebundenen Jungmänner- und Männervereins e.V. Zwickau (Abmachung Arbeitsfront und Ev.Männerwerk).
Unbedingt musste die Selbstädigkeit des Vereins genüber dem Kleingartenverband gewahrt werden.
1. Weg: Bildung eines kirchlichen Kleingärtnervereins
2. Weg: Unterstellung des zum Kirchengemeindeverbandes übergeleiteten Geländes
unter die Befugnis des Landeskirchenamt
- auf keinen Fall dürfen kirchlich gesinnte Pächter unkirchlichen Elementen Platz machen
und somit der Einfluss der Ev. Kirche und der Besitz der Grundstücke verloren gehen.
- infolge laufender Zahlungsschwierigkeiten des Vereins bittet Pastor Puchert um
Auszahlung der zugesagten Beihilfen des Landeskirchenamtes
01.06.1938
Der Evang. Jungmänner- und Männerverein e.V. tritt der Kreisgruppe Zwickau der Kleingärtner e.V. bei zu o.g. Reichsbund demzufolge muss die Satzung des Reichsbundes Deutscher Kleingärtner e.V. übernommen werden plädiert Erwin Kleinstück.
1939
Im Frühjahr noch keine Übernahme dieser Satzung
12.03.1939
Hauptversammlung des Ev. Jungmänner- und Männervereins mit Antragstellung zur
zur Beschlussfassung von Erwin Kleinstück:
1. Namensänderung in Gartenheimstätte Sonnenland e.V.
2. Einführung der Satzung des Reichsbundes Deutscher Kleingärtner
Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen.
Der Gartenvorstand setzte aber diese Beschlüsse nicht um, d.h. es wurde keine Satzungsänderung und Namensänderung beim Amtsgericht, Abteilung Vereinsregister beantragt.
12.05.1939
Herr Otto, Geschäftsführer der Kreisgruppe Zwickau der Kleingärtner e.V. in der Gliederung des Landesverbandes Sachsen im Reichsbund Deutscher Kleingärtner e.V., machte eine Eingabe an den Regierungspräsidenten Herrn Oberregierungsrat Dr. Nitzsche in Zwickau und wies auf die Lethargie des Gesamtvorstandes des Jungmänner- und Männervereins e.V. bei der Umsetzung der beschlossenen Anträge hin. Außerdem vermutete er, dass Bestrebungen im Gange wären, den Verein seitens der Kirche aufzulösen um den Besitz dem Kirchengemeindeverband zuzuführen. Dagegen müsste schärfstens vorgegangen werden.
1939
Antrag von Erwin Kleinstück ans Amtsgericht, dem Gesamtvorstand mit Pastor Puchert eine Vereinsauflössung zu Verbieten und sie zu veranlassen gemäß § 78 BGB dagegen die die Beschlüsse die Beschlüsse der Jahreshauptversammlung umzusetzen.
20.06.1939
Antwort Amtsgericht Sache VR 43 an Erwin Kleinstück: bei Strafandrohung von 20.- RM sofort Satzungs- und Namensänderung im Vereinsregister vornehmen zu lassen. Antwort an Pastor Puchert/Friedrich ebenfalles sofort diese Änderung ins Vereinsregister vornehmen zu lassen unter Androhung einer Ordnungsstrafe oder Einspruch dagegen zu erheben.
08.07.1939
Einspruch der Pastoren Puchert/Friedrich gegen diesen Beschluss des Amtsgerichtes.
31.07.1939
Antwort des Amtsgerichtes von Dr. Häußler, der nur Beschlüsse eines Gesamtvorstandes für Satzungs- und Namensänderungen gelten lässt, und somit ist der Beschluss vom 20.06.1939 aufzuheben.
29.08.1939
Beschwerde gegen diesen Beschluss des Amtsgerichtes von Erwin Kleinstück
10.10.1939
Antwort der 5. Zivilkammer des Landgerichtes Zwickau: Die Beschwerde wird zurückgewiesen zu Lasten des Beschwerdeführers bei einem Geschäftswert von 3.000,- RM.