schriftrolle7 1920-1939

1926

Erwerb eines Grundstücks in Lengenfeld, Walkmühlenweg 8 und Herrichtung  des Jugendheims " Frohe Jugend " durch die Kirche

06.07.1926

Umbenennung in " Evangelischer Jungmänner - und Männerverein Zwickau e.V. "

VR Nr. 43 Amtsgericht in Zwickau

 

Gesamtvorstand des Evangelischen Jungmänner und Männerverein:

Pastor Oskar Willi Puchert, Pauluskirchhof 1 ( ohne Garten )

Pastor Karl - Kurt Friedrich, Katharinenkirchplatz ( ohne Garten )

Schatzmeister: Zenner

Direktor: Kleinstück

1933

wurde die Jugenderziehung durch die Hitlerjugend übernommen, somit schieden jugendliche Mitglieder aus dem      EV. Jungmänner - und Männerverein aus. Pädagogisches wirken wurde der Kirche verboten.

06.07.1936

Schreiben von Pastor Puchert an das Evang.-luth. Landeskirchamt Dresden A 24 über eine mögliche Auflösung des konfessionell gebundenen Jungmänner- und Männervereins e.V. Zwickau (Abmachung Arbeitsfront und Ev.Männerwerk).

Unbedingt musste die Selbstädigkeit des Vereins genüber dem Kleingartenverband gewahrt werden.

1. Weg: Bildung eines kirchlichen Kleingärtnervereins

2. Weg: Unterstellung des zum Kirchengemeindeverbandes übergeleiteten Geländes 

unter die Befugnis des Landeskirchenamt

- auf keinen Fall dürfen kirchlich gesinnte Pächter unkirchlichen Elementen Platz machen

  und somit der Einfluss der Ev. Kirche und der Besitz der Grundstücke verloren gehen.

- infolge laufender Zahlungsschwierigkeiten des Vereins bittet Pastor Puchert um   

Auszahlung  der zugesagten Beihilfen des Landeskirchenamtes 

01.06.1938

Der Evang. Jungmänner- und Männerverein e.V. tritt der Kreisgruppe Zwickau der Kleingärtner e.V. bei zu o.g. Reichsbund demzufolge muss die Satzung des Reichsbundes Deutscher Kleingärtner e.V. übernommen werden plädiert Erwin Kleinstück.

1939

Im Frühjahr noch keine Übernahme dieser Satzung

12.03.1939

Hauptversammlung des Ev. Jungmänner- und Männervereins mit Antragstellung zur

zur Beschlussfassung von Erwin Kleinstück:

1. Namensänderung in Gartenheimstätte Sonnenland e.V.

2. Einführung der Satzung des Reichsbundes Deutscher Kleingärtner

Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen.

Der Gartenvorstand setzte aber diese Beschlüsse nicht um, d.h. es wurde keine Satzungsänderung und Namensänderung beim Amtsgericht, Abteilung Vereinsregister beantragt.

12.05.1939

Herr Otto, Geschäftsführer der Kreisgruppe Zwickau der Kleingärtner e.V. in der Gliederung des Landesverbandes Sachsen im Reichsbund Deutscher Kleingärtner e.V., machte eine Eingabe an den Regierungspräsidenten Herrn Oberregierungsrat Dr. Nitzsche in Zwickau und wies auf die Lethargie des Gesamtvorstandes des Jungmänner- und Männervereins e.V. bei der Umsetzung der  beschlossenen Anträge hin. Außerdem vermutete er, dass Bestrebungen im Gange wären, den Verein seitens der Kirche aufzulösen um den Besitz dem Kirchengemeindeverband zuzuführen. Dagegen müsste schärfstens vorgegangen werden.

1939

Antrag von Erwin Kleinstück ans Amtsgericht, dem Gesamtvorstand mit Pastor Puchert eine Vereinsauflössung zu Verbieten und sie zu veranlassen gemäß § 78 BGB dagegen die die Beschlüsse die Beschlüsse der Jahreshauptversammlung umzusetzen.

20.06.1939

Antwort Amtsgericht Sache VR 43 an Erwin Kleinstück: bei Strafandrohung von 20.- RM sofort Satzungs- und Namensänderung im Vereinsregister vornehmen zu lassen. Antwort an Pastor Puchert/Friedrich ebenfalles sofort diese Änderung ins Vereinsregister vornehmen zu lassen unter Androhung einer Ordnungsstrafe oder Einspruch dagegen zu erheben.

08.07.1939 

Einspruch der Pastoren Puchert/Friedrich gegen diesen Beschluss des Amtsgerichtes.

31.07.1939

Antwort des Amtsgerichtes von Dr. Häußler, der nur Beschlüsse eines Gesamtvorstandes für Satzungs- und Namensänderungen gelten lässt,  und somit ist der Beschluss vom 20.06.1939 aufzuheben.

29.08.1939

Beschwerde gegen diesen Beschluss des Amtsgerichtes von Erwin Kleinstück

10.10.1939

Antwort der 5. Zivilkammer des Landgerichtes Zwickau: Die Beschwerde wird zurückgewiesen zu Lasten des Beschwerdeführers bei einem Geschäftswert von 3.000,- RM.