Hier ist zunächst die Unterscheidung zwischen dem Kleingarten als z.B. Schrebergarten im Pachtvertrag und dem Kleingarten als eben kleinem Garten im Eigentum zu treffen. Die Praxis der Imkerei ist dabei die gleiche.


Bedingungen für die Nutzung eines Kleingartens sind in Deutschland in einem Kleingartengesetz geregelt. Wer es mag, soll sich im Internet mit den Definitionen unter dem Stichwort Bundeskleingartengesetz informieren. Darin allerding ist die Tierhaltung nur bedingt geregelt. Es ist insbesondere bezogen auf die Bienenhaltung den einzelnen Kleingartenvereinen überlassen, hier klare Regelungen zu treffen; und diese sind leider sehr unterschiedlich. Es ist bis heute noch nicht überall durchgedrungen, dass die Biene ein Nutztier von unschätzbarem Wert ist. Als Bestäuber der Obstbäume und des Gemüses erledigen die Wildbienen, Hummeln und andere Insekten nur einen verschwindend kleinen Anteil. Das nun hat immerhin dazu geführt, dass einige Rechtskommentare sich zwar dem Ausschluss der Kleintierhaltung im Kleingarten anschließen, die Bienen aber mittlerweile ausgenommen sind. In bestimmten Schriftreihen gibt es unter den Kommentaren zu
„ Ausschluss der Kleintierhaltung" den Absatz: „Zulässig dagegen ist die Bienenhaltung. Sie dient der kleingärtnerischen Nutzung schon wegen des Nutzens der Bienen für die Bestäubung der kleingärtnerischen Erzeugnisse.“

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Da nun die Bienenhaltung nicht nur für die Kleingärten wichtig ist, sollten wir doch ganz schnell unsere Nachbarn und die zuständigen Vereinsführungen von der Notwendigkeit dieses Hobbys überzeugen.
Dabei ist die Haltung der Bienen in einem klein Garten, der nicht größer sein sollte als 400 qm, zwar immer möglich, aber immer unter Einhaltung bestimmter Vorkehrungen. Ein Garten hat z.B. mit 200 qm Nutzfläche bietet Beispielsweise Platz für 6-8 Bienenvölker. Das heißt, in einer guten Saison tragen rund 350.000 Bienen zur Bestäubung der Pflanzen in einem Umkreis von ca. 4,0 km bei. Und diese fleißigen Tierchen besuchen bei ca. 5 Einsätzen pro Tag viele hundert Blüten.

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass Bienen ein friedliches Miteinander lieben. Aber sie mögen auch ihren Freiraum. Dazu zählen in erster Linie die Starts und Landungen am Bienenstock. Das aber kann man bei einer Kleingartenanlage nicht voraussetzen. Die Bienen starten in der Regel, wie auch die großen Flieger, horizontal. Um dem entgegenzuwirken, setzt man in zwei bis drei Metern Entfernung ein Hindernis in Form einer Hecke, einer geflochtenen Wand o.ä., damit der Steigflug rasanter stattfindet. Damit ist die Gefährdung am Bienenstock kleiner. Die Biene erreicht schnell eine Höhe, die über der Größe eines Menschen liegt. Das sollte man frühzeitig und gut vorbereiten.




Fazit: Die Bienenhaltung im Kleingarten ist wichtig, erstrebenswert und für die Nachbarn ungefährlich.



Ausschnitte aus einem Bericht von
Reinhardt Löwe
Imkerverein Berlin-Zehlendorf und Umgebung e.V.
Bildquellen: Wikimedia, Wikipedia